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Sportbetrieb ohne Einschränkungen!

Aktuelle Regelung

Aktueller Sportbetrieb
NEU! Wo finde ich die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung?
Die aktuelle 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 30.04.2022 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/


Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich.

Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten
hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!

Allgemeine Verhaltensempfehlungen aus der 16. BayIfSMV
NEU! Verhaltensempfehlungen aus der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es?
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
• 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
• Ausreichende Handhygiene
• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
• Ausreichende Belüftung in Innenräumen
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.